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Was wissen wir über Masern? Was bringt die Impfung? Und was bringt die Pflicht zusätzlich?

Zahlen verstehen. Originale lesen. Die eigenen Möglichkeiten kennen.

Ein Service der Freiheitskanzlei · Stand 26.09.2026
Mutter und Schulkind auf einem Weg im Grünen; KI-Symbolbild
Es geht um mehr als eine Zahl.Es geht um
gute Entscheidungen.
KI-Symbolbild · keine dokumentarische Aufnahme
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DIE EVALUATION · DIE KERNZAHLEN ZUERST

Was bringt die Masern-Impfung
auf den Punkt?

Zwei Größen stehen sich gegenüber: 234 gemeldete Masern-Erkrankungen und 216.000 modellierte Fiebertage. Entscheidend ist der Kipppunkt.

KRANKHEITSGESCHEHEN · BEOBACHTET

Wie viele Masern-
Erkrankte gab es?

234

gemeldete MasernerkrankungenDeutschland · 2025 · alle Altersgruppen

Einordnung & Quelle öffnen

Die IFBA-Jahresreihe nennt für 2025 234 Meldungen, für 2024 645. Diese Zahl zeigt das beobachtete Krankheitsgeschehen bei bestehendem Impfprogramm.

Wichtig: Gemeldete Fälle sind nicht automatisch verhinderte Fälle. Für eine Nettonutzen-Bilanz braucht es zusätzlich eine Schätzung, wie viele Erkrankungen ohne Impfprogramm tatsächlich aufgetreten wären.

IMPFBELASTUNG · HOCHGERECHNET

Wie groß sind die
Impfbelastungen?

216.000

kindliche Fiebertageaus 108.000 Fieberereignissen im 800.000-Dosen-Modell

Einordnung & Quelle öffnen

800.000 Dosen × 13,5 % angesetzte Fieberquote × 2 Tage = 216.000 Fiebertage. Das ist eine Modell-Hochrechnung der IFBA und keine bundesweite Zählung.

Schwere Folgen separat: Rund 28 Anerkennungen pro Jahr in der NaLI-Reihe 2009–2019 betreffen alle erfassten Impfungen, nicht nur Masernimpfstoffe.

Die Freiheitskanzlei ermittelt den Kipppunkt: Ab 19.465 verhinderten Masernfällen würde der angenommene Nutzen die Belastung durch Impfnebenwirkungen und Impfschäden überwiegen.

Ab wann kippt die Waage?

19.465
Waage von Nutzen und Schäden der Masern-Impfung Linke Seite: angenommener Nutzen durch verhinderte Masernfälle. Rechte Seite: angenommene Schäden durch Impfnebenwirkungen und Impfschäden. Der Kipppunkt liegt bei 19.465 verhinderten Masernfällen. 19.465 verhinderte Masernfälle 604.570 verursachte Schäden
Beim Kipppunkt halten sich Nutzen und Schäden rechnerisch die Waage. Bei 19.465 verhinderten Masernfällen ist die Belastung durch Impfnebenwirkungen und Impfschäden rechnerisch ausgeglichen.
Annahmen und Rechenweg öffnen

Die Schadensseite bündelt Fiebertage, Betreuungsaufwand, Erwerbsausfall und angenommene Dauerschäden zu 604.570 gewichteten Schadenseinheiten im 800.000-Dosen-Modell.

Die Nutzenseite bildet den angenommenen Nutzen durch verhinderte Masernfälle ab. Auch sie wird in denselben Bewertungsmaßstab übersetzt, damit beide Seiten der Waage direkt vergleichbar werden.

Daraus ergibt sich der Kipppunkt von 19.465 verhinderten Masernfällen.

Schwere Folgen: Daten und Modellannahmen

ANERKENNUNGEN · ALLE ERFASSTEN IMPFUNGEN

Rund 28 pro Jahr.
Keine MMR-Schadensrate.

306 anerkannte Impfschäden in den Jahren 2009–2019 ergeben rund 28 pro Jahr. Die NaLI-Zusammenstellung ordnet diese Gesamtzahl nicht ausschließlich MMR oder MMRV zu.

Die IFBA setzt daneben acht lebenslange Fälle je 800.000 Dosen als Modellannahme an. Diese Zahl ist keine beobachtete MMR-Schadensrate.

·

DEUTSCHLAND · 2001–2025 · IFBA-JAHRESREIHE

25 Jahre.
Kein Jahreswert über
der Modellreferenz.

Feste IFBA-Referenz19.465

Falläquivalente im
800.000-Dosen-Modell

Auch der höchste Jahreswert der Reihe bleibt unter der festen Modellreferenz von 19.465 Falläquivalenten.

Quellenstand: IFBA, September 2026. Keine Live-Fallstatistik.

Gemeldete Masernerkrankungen

Beobachtung
Gemeldete Masernerkrankungen19.465 · IFBA-Modellreferenz

Die Linie markiert nur den rechnerischen Kipppunkt des Modells. Sie ist keine Schätzung der tatsächlich verhinderten Fälle.

25 von 25 Jahren: Die gemeldeten Fallzahlen liegen unter der Modellreferenz.

Gemeldete Fälle sind nicht verhinderte Fälle. Die Grafik zeigt nur, dass die beobachteten Jahreswerte den errechneten Kipppunkt nicht erreichen.

Was die Referenz berechnet

Die IFBA ermittelt, wie viele tatsächlich verhinderte Masernfälle ihre modellierte Impfbelastung ausgleichen würden. Die Meldezahlen zeigen dagegen Erkrankungen bei bestehendem Impfprogramm. Für dessen Nettonutzen braucht man zusätzlich eine Schätzung der Erkrankungen ohne Impfprogramm. Die Originalausarbeitung trennt diese Fragen in Kapitel 16.8 ausdrücklich.

Die feste Linie gilt für 800.000 Dosen. Die alternative Jahresansicht skaliert die Belastung anhand von Geburtskohorte und Dosisregime.

Vollständige Tabelle öffnen
Weitere Kennzahlen dieser Jahresreihe
Deutschland · 2024645

gemeldete Fälle

Deutschland · 2025234

gemeldete Fälle

Deutschland · 2001–202527.337

Meldungen in 25 Jahren

Datenstand: Originalausarbeitung September 2026. Keine Live-Fallstatistik.

2020–2022: Pandemie und Nachweispflicht überlagern sich.

EIGENE RECHNUNG · NUR DIE NACHWEISPFLICHT

Was bringt die
Masern-Impfnachweispflicht
seit 2020 zusätzlich?

Zentralmodell der Freiheitskanzlei.
Fünf untersuchte Geburtskohorten bis Ende 2024 – nicht pro Jahr.

MODELLIERTER BRUTTO-ZUSATZNUTZEN
7

verhinderte
Masernerkrankungen

2,1

verhinderte
Krankenhausaufnahmen

MODELLIERTER RESSOURCENAUFWAND
40 Mio. €

gesellschaftlicher
Ressourcenaufwand

5,7 Mio. €

je zusätzlich
verhindertem Fall

Modellwerte: 40 Mio. € ÷ 7 ≈ 5,7 Mio. € je Fall; 7 × 30 % = 2,1 Krankenhausaufnahmen.

Herleitung und Sensitivität ↓

JETZT DIE ANALYSE IM DETAIL

Genau hinsehen.
Drei Ebenen. Drei Fragen.

Krankheitsentwicklung, Impfwirkung und Zusatzwirkung der Nachweispflicht werden einzeln betrachtet.

01 / DIE KRANKHEIT · HISTORISCHE ENTWICKLUNG

Erst weniger Tote.
Dann weniger Fälle.

Zwei Entwicklungen, die man getrennt ansehen muss. Die Grafik zeigt den Unterschied – ohne aus einer zeitlichen Abfolge allein einen Kausalbeweis zu machen.

Beobachtung · England & Wales−86%

Todesfälle schon vor Beginn der Routineimpfung 1968.

Fünfjahresmittel 1940–1944 gegen 1963–1967: 695,2 gegen 98,8 Todesfälle pro Jahr. Gerundeter Rückgang.

Die Infektionen waren
damit nicht verschwunden.

1963–1967 wurden dort weiterhin im Mittel rund 443.000 Erkrankungen pro Jahr gemeldet. Die Zahl der Todesfälle war stark gesunken – die Masern zirkulierten weiter.

Der spätere Rückgang der Erkrankungen passt zur Schutzwirkung der Impfung. Für Kausalität braucht es zusätzlich Studien und geeignete Vergleichsgruppen.

Quelle: ·
HISTORISCHER VERGLEICH · NICHT DEUTSCHLAND

England und Wales, 1940–1995

Erkrankungen Todesfälle Routineimpfung ab 1968

Getrennte Y-Achsen, gleiche Zeitachse. Absolute Jahreszahlen; keine altersstandardisierte Rate. Die Todesfallstatistik kann Spätfolgen einschließen. Ein Quotient aus beiden Reihen wäre deshalb keine saubere jährliche Fallsterblichkeit.

Alle Werte ansehen

1876–2026 / 150 JAHRE KONTEXT

Eine lange Geschichte.
Keine erfundene Kurve.

Die Grenzen und Meldesysteme wechselten. Historische Archive, DDR und heutiges Deutschland bleiben deshalb getrennt.

1876–1939

Historische Quellen

Lokale Archive und historische Forschung. Keine durchgehende deutsche Fallreihe im Ausgangsmaterial.

1940–1995

Fälle und Todesfälle

England und Wales liefern getrennte amtliche Jahresreihen. Routineimpfung dort seit 1968.

1970 / 1974

Zwei deutsche Systeme

Impfpflicht in der DDR ab 1970. STIKO-Empfehlung in der alten Bundesrepublik ab 1974.

1986 / 1991

Die zweite Dosis

DDR ab 1986; allgemeine Zweitdosis-Empfehlung in Deutschland ab 1991. Jeweilige Programme unterscheiden.

2001

Neue Meldegrundlage

Bundesweite Meldedaten unter dem Infektionsschutzgesetz. Hier: Jahresreihe bis 2025.

2020

Gesetz und Pandemie

Masernschutzgesetz ab 1. März. Zeitgleich verändert die Pandemie Kontakte und Meldepraxis.

Die Datenlücke bleibt sichtbar. Für Deutschland liegt in den Ausgangsunterlagen keine durchgehend vergleichbare Fallreihe über 150 Jahre vor. Die alte Bundesrepublik vor 2001 wird hier nicht mit der DDR gleichgesetzt.

WAS SOLL EINE IMPFUNG BRINGEN?

Impfschutz ist
keine Garantie.

Eine Impfung soll Erkrankungen verhindern. Ein Antikörperwert allein garantiert aber keinen individuellen Schutz. Die Wirksamkeit wird deshalb auch an tatsächlichen Erkrankungen untersucht – nicht nur am Titer.

Kind bei einer Impfung am Oberarm, begleitet von einem Elternteil; KI-Symbolbild.
KI-Symbolbild
01 · ANTIKÖRPER

Ein Hinweis.
Keine Garantie.

Ein Bluttest kann Antikörper gegen Masern nachweisen. Das ist ein wichtiger Hinweis auf Immunität, aber keine sichere Vorhersage für jeden späteren Kontakt. Testverfahren unterscheiden sich; ein Titer bildet nicht die gesamte Immunantwort ab.

02 · WIRKSAMKEIT

Erkrankungen zählen.
Nicht nur Titer messen.

Studien vergleichen auch, wie häufig Geimpfte und Ungeimpfte tatsächlich an Masern erkranken. Solche Daten liefern Wirksamkeitsnachweise über Laborwerte hinaus. Ein Ergebnis für eine Gruppe ist trotzdem keine Garantie für jede einzelne Person.

03 · SCHUTZGRENZEN

Impfdurchbrüche
bleiben möglich.

Nicht jeder Mensch entwickelt denselben Schutz. Auch Geimpfte können an Masern erkranken. Das zeigt, dass Schutz nicht absolut ist – es widerlegt aber nicht die in Studien beobachtete Verringerung des Erkrankungsrisikos.

Nachweise und Grenzen der Aussagen

Wirksamkeit und individuelle Gewissheit sind zwei verschiedene Fragen. Beobachtete Erkrankungen sind ein klinischer Endpunkt, kein bloßer Antikörper-Ersatzwert. Für einen Wirksamkeitsnachweis ist keine absichtliche Ansteckung von Menschen erforderlich.

Die historische Nachbeobachtung von Ramsay, Moffatt und O’Connor untersuchte Masernerkrankungen bei Geimpften und ungeimpften Vergleichspersonen. Ihre Grenzen sind unter anderem die damaligen Impfstoffe, verlorene Nachbeobachtungen und wenige Erkrankungen in einzelnen Zeitfenstern. Sie ist keine individuelle Schutzprognose.

Das RKI beschreibt sowohl Antikörper- als auch zelluläre Immunantworten. Die CDC weist auf Unterschiede zwischen IgG-Testverfahren hin. Deshalb sind Impfunterlagen, Laborbefund, gesundheitliche Situation und klinische Einschätzung nicht beliebig austauschbar.

DIE EIGENSTÄNDIGE AUSARBEITUNG DER FREIHEITSKANZLEI

Die Impffolgen­abschätzung.
61 Seiten Herleitung.

Gesundheitliche Folgen, Betreuung, Erwerbsausfall, schwere Ereignisse und langfristige Belastungen: Die IFBA rechnet die Folgen der gewählten Impfstrategie zusammen.

Die Herausgeberin versteht die Arbeiten als Nachholung einer öffentlichen Folgenprüfung. Die Impffolgenabschätzung mit 61 PDF-Seiten und die Gesamtevaluation mit 2.056 PDF-Seiten sind zwei eigene Dokumente – nicht nur eine Kurzübersicht auf dieser Website.

Beide Ausarbeitungen ↓

Stiftung Rudulin / Freiheitskanzlei · Studienleitung Markus Bönig · Fassung September 2026.

Autorenmodell · keine beobachtete Schadensstatistik
800.000Impfexpositionen als Bezugsgröße
108.000Fieberereignisse bei angesetzten 13,5 %
604.570gewichtete IFBA-Einheiten im Originalmodell

Das sind Dosen, Ereignisse und Modell-Einheiten – nicht drei gleichartige Patientenzähler.

MODELLWERKSTATT / SENSITIVITÄT

Was ändert
das Ergebnis?

Diese Fallzahl ist eine freie Sensitivitätsannahme, keine gemessene MMR-Schadensrate.

Gewichtete Modellbelastung604.571

IFBA-Einheiten · gerundete Nachrechnung

Entspricht bei 31,06 Einheiten je Fall rund19.465Masern-Gesamtbelastungsäquivalenten im Modell

Die Originalsumme 604.570 und die Nachrechnung 604.571 unterscheiden sich um eine Einheit, weil die veröffentlichten Komponenten gerundet sind. Kein klinischer Risikorechner.

IFBA · DOSIS- UND PRÄPARATEMODELL · JAHRGANG 2025

Was ändert
die Impfstrategie?

Ausgangspunkt: zwei Dosen im angenommenen MMR/MMRV-Mix. Die Varianten trennen Produktwechsel und Dosisreduktion.

Zwei Dosen · Modellmix176.645
Eine Dosis · MMR65.424

Erwartete Fieberereignisse im Modell – keine bundesweite Ereigniszählung.

−63,0%

modellierte Fieberereignisse

−60,6 % modellierte IFBA-Gesamtlast
988.836 → 390.021 Einheiten

Hier ändern sich Dosiszahl und Präparatemix. Die zusätzlich zu erwartenden Erkrankungen werden in diesem Belastungsvergleich nicht berechnet; er ist keine Empfehlung, eine Dosis auszulassen.

Berechnung und Originalwerte

Basis: 654.241 Kinder als Modellkohorte, zwei Expositionen und 13,5 % Fieberquote. MMR-Variante: 10 % Fieberquote. Bei gleicher Dosiszahl ergibt das rund 130.848 statt 176.645 Ereignisse (−25,9 %); bei einer Dosis rund 65.424 (−63,0 %).

Die veröffentlichte Gesamtlast sinkt im Ein-Dosis-MMR-Szenario von 988.836 auf 390.021 IFBA-Einheiten (−60,6 %). Das sind verschiedene Endpunkte. Eine Reduktion um 66,7 % steht für diese Parameter nicht im Original.

Rechenweg und Grenzen offenlegen

Fieberereignisse = Dosen × Fieberquote. Kindliche Fiebertage = Ereignisse × 2. Betreuungstage werden im Ausgangsmodell in gleicher Höhe angesetzt. Erwerbsausfall = kindliche Fiebertage × 54.154 / 216.000. Weitere akute Folgen: 1.617 Einheiten je 800.000 Dosen. Langfristige Komponente = angenommene Fälle × Dosen / 800.000 × 80 Jahre × 365 Tage × 0,5.

Die Zusammenfassung verschiedener Belastungsarten ist eine Bewertungsentscheidung. Die Einheiten sind keine QALYs oder DALYs. Für einen Nettovorteil müsste eine methodisch passende vermiedene Krankheitslast gegenübergestellt werden, nicht nur die trotz Impfung verbliebene Fallzahl.

03 / DER ZUSATZNUTZEN DER NACHWEISPFLICHT

Was bringt die
Impfnachweispflicht
zusätzlich?

Untersucht wird das Gesetz seit 2020, nicht der gesamte Nutzen der Masernimpfung. Die folgenden Werte stammen aus dem Zentralmodell für fünf Geburtskohorten bis Ende 2024.

Zentralmodell der Freiheitskanzlei
7zusätzlich verhinderte
Masernerkrankungen
40Mio. €modellierter gesellschaftlicher
Ressourcenaufwand

Fünf untersuchte Geburtskohorten bis Ende 2024.
Nicht pro Jahr. Nicht der Gesamtnutzen der Masernimpfung.

DER MODELLIERTE WIRKUNGSWEG

225.000 beeinflusste
Zweitimpfungen.
Aber nicht alle zusätzlich.

Eine frühere Impfung kann eine Schutzlücke verkürzen. Sie darf aber nicht wie eine dauerhaft zusätzliche Dosis gezählt werden, wenn sie später ohnehin erfolgt wäre.

75 %25 %
168.750

zeitlich vorgezogene
zweite Dosen

56.250

dauerhaft zusätzliche
zweite Dosen

Autorenmodell: fünf standardisierte Kohorten à 750.000 Kinder. Keine amtliche Zählung dieser Personen.

ZWEI ANNAHMEN VERÄNDERN

Wie empfindlich
ist die Kostenkennzahl?

Diese einfache Variation berechnet den Quotienten aus Ressourcenaufwand und verhinderten Fällen neu – nicht die gesamte epidemiologische Evaluation.

Eigene Sensitivitätsrechnung5,71

Millionen Euro
je zusätzlich verhindertem Fall

2,1

modelliert vermiedene
Krankenhausaufenthalte

Erwartungswerte, keine gezählten Patienten. Die Kostenkennzahl allein entscheidet nicht über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes.

FREIHEITSKANZLEI · SCHLUSSFOLGERUNGEN DER HERAUSGEBERIN

Die zentralen Forderungen
der Evaluation.

01

Aufhebung der
Nachweispflicht.

Die Freiheitskanzlei fordert, die allgemeine sanktionsbewehrte Masern-Impfnachweispflicht zu beenden. Sie begründet dies mit dem modellierten Zusatznutzen und dem Aufwand.

02

Vorgezogen ist
nicht zusätzlich.

75 % früher, 25 % dauerhaft zusätzlich: So ordnet das Zentralmodell die beeinflussten Zweitimpfungen ein. Die Autoren verlangen, diesen Timing-Effekt nicht mit einer gleich großen zusätzlichen Vollimmunisierung gleichzusetzen.

03

Zweitdosis
eigenständig begründen.

Die Evaluation fordert für bereits einmal Geimpfte eine individuelle Abwägung des Zusatznutzens. Unter den von ihr untersuchten niedrigen Expositionsbedingungen beurteilt sie die Ausgangsrelation als negativ – nicht ausnahmslos für jede Person.

04

Belastungsärmere
Präparate einsetzen.

Die IFBA fordert, stärker reaktogene MMRV-Produkte dort durch Alternativen zu ersetzen, wo dasselbe Präventionsziel erreichbar ist. Ihr kombiniertes Ein-Dosis-MMR-Szenario ergibt rund 63,0 % weniger Fieberereignisse.

Präparat und Dosis getrennt vergleichen ↑

Dies sind die Forderungen der Herausgeberin. Die STIKO empfiehlt weiterhin zwei MMR-Dosen bei Kindern; das geltende Nachweisrecht bleibt davon getrennt. ·

DEINE MÖGLICHKEITEN

Ein Brief liegt da.
Jetzt brauchst du
Klarheit.

Du willst die Nachweispflicht verstehen oder dich gegen eine konkrete Maßnahme wehren? Beginne mit deinem tatsächlichen Stand – nicht mit einem pauschalen Mustersatz.

Meinen nächsten Schritt finden ↓
Eltern und Kinder am Tisch mit Unterlagen; KI-Symbolbild
KI-Symbolbild

WO STEHST DU GERADE?

Dein Hilfeweg.

Keine Eingabe persönlicher Gesundheitsdaten erforderlich.

MASERN-IMPFBLOCKER / EINSTIEG TEIL 1

Nachweise.
Arztgespräch.
Einrichtung.

Vorhandene Unterlagen sortieren, die vier Nachweiswege verstehen und die individuelle medizinische Prüfung vorbereiten.

Zum Masern-Impfblocker ↗
MASERN-IMPFBLOCKER / EINSTIEG TEIL 2

Gesundheitsamt.
Antworten.
Weitere Schritte.

Schreiben einordnen, Fristen beachten und die Kommunikation im Verfahren mit standardisierten Hilfen vorbereiten.

Zum weiterführenden Hilfeweg ↗

Teil 1 und Teil 2 bezeichnen hier die zwei redaktionellen Einstiege in das bestehende Gesamtangebot; beide führen auf dessen bestätigte Hauptseite. Keine behaupteten separaten Produkte. Leistungen und Konditionen stehen beim Anbieter. Keine Garantie für Befreiung, Aufnahme oder Bußgeldfreiheit.

Damit deine Gegenwehr nicht an einem falschen Versprechen hängt.

Eine allgemeine Impfablehnung ist keine medizinische Kontraindikation. Neue Gutachten setzen geltendes Recht nicht automatisch außer Kraft. Ein Rechtsbehelf hat nicht immer aufschiebende Wirkung. Bei laufenden Fristen, Bußgeld oder Betretungsverbot kann eine individuelle anwaltliche Prüfung nötig sein.

ZUM MITNEHMEN

Gute Fragen für
ein gutes Arztgespräch.

Eine neutrale Checkliste zu Vorgeschichte, Exposition, Produkt, Zeitpunkt und Alternativen. Ohne Diagnosevorgabe. Ohne Datenupload.

DIE BEIDEN ORIGINALAUSARBEITUNGEN

Die Impffolgen­abschätzung.
Die Evaluation.

Zwei Untersuchungen. Zwei Fragen. Hier sind die vollständigen Dokumente der Freiheitskanzlei – mit Methodik, Berechnungen, Quellen und Anlagen.

DIE KURZFASSUNG

Die Evaluation auf 13 Seiten.

Zusammenfassung öffnen ↗

Seitenumfang der abgerufenen PDF-Dateien. Herausgeberin: Stiftung Rudulin / Freiheitskanzlei; Autor und Studienleitung: Markus Bönig. Die Original-PDFs öffnen extern.

Inhaltliche Behördenantwort · 28.08.2026

Die EU-Kommission
teilt die Prüfthese nicht.

Zu M-M-RVaxPro und ProQuad sieht sie keine neuen Hinweise auf mangelnde Wirksamkeit oder Sicherheit und keinen Anlass für ein Verfahren nach Artikel 20. Die IFG-Schreiben des PEI sind dagegen Verfahrensantworten zum Informationszugang – keine Bestätigung eines Zulassungsmangels.

26 Dokumente.
Mit ihrem tatsächlichen Status.

Ausgangsschreiben, Anträge, Anlagen und Antworten. Dokumentationsstand der Ausgangsseite: 08.09.2026.

02 / DIE IMPFUNG

Schutz verstehen.
Risiken ernst nehmen.

Nicht alles auf einen Nenner pressen. Erkrankungsrisiko, Impfreaktion und dauerhafte Folge brauchen passende Vergleichsgruppen und Zeiträume.

Mutter mit Kind im Gespräch mit einem Arzt; KI-Symbolbild
KI-Symbolbild
Klinische Wirksamkeit · CDC-Richtwerte

Zweite Dosis.Zusatzschutz und Zusatzbelastung.

93%

nach einer Dosis

97%

nach zwei Dosen

Vier Prozentpunkte mehr Wirksamkeit in den CDC-Richtwerten – und eine weitere Impfexposition. Die 93 % und 97 % beziehen sich auf den Schutz gegen Masernerkrankung, nicht auf das jährliche Erkrankungsrisiko.

BEWERTUNG DER FREIHEITSKANZLEI

Bei niedriger Exposition:
negative Ausgangsbilanz
in der Evaluation.

So beurteilen die Autoren die zweite Dosis bei bereits einmal Geimpften ohne besondere Risikofaktoren unter den untersuchten Bedingungen. Sie verlangen eine konkrete individuelle Nutzenbegründung.

Die STIKO empfiehlt weiterhin zwei MMR-Dosen bei Kindern. Ein Nachteil jeder Zweitdosis wird auch in der Evaluation ausdrücklich nicht behauptet.

Warum die Quellen unterschiedliche Prozentwerte nennen

Hier stehen die CDC-Richtwerte 93 % und 97 %. Die IFBA verwendet für ihre Argumentation etwa 92 % und 98–99 %. Diese Ansätze werden nicht zu einem einzigen Datenwert vermischt. Eine zusätzliche Fieberbelastung ist dosis-, produkt- und altersabhängig; die 108.000 Ereignisse des 800.000-Dosen-Modells sind keine gezählten Zweitdosis-Schäden.

GLEICHE EXPOSITION / RELATIVER RISIKOINDEX

Vier Prozentpunkte.
Der Ausgangsschutz zählt.

Im vereinfachten Risikoindex: 100 ohne Impfung, 7 nach einer Dosis, 3 nach zwei Dosen. Das sind rund 57 % weniger verbleibendes relatives Risiko; der absolute Nutzen hängt vom Ausgangsrisiko ab.

100
7
3
Rechenillustration aus 93 % / 97 %. Keine 100 beobachteten Kinder und keine individuelle Prognose.
·

VOM EREIGNIS ZUR BEWERTUNG

Wie werden
Impffolgen ermittelt?

Beschwerden dokumentieren. Verdacht melden. Ursache untersuchen. Anerkennung gesondert beantragen.

01

Ereignis erfassen

Was ist wann nach welcher Impfung aufgetreten? Befunde und Verlauf sichern.

02

Verdacht melden

Betroffene und medizinisches Personal können einen Verdachtsfall melden.

03

Ursache bewerten

Klinische Angaben, Studien und Vergleichsdaten helfen, die Ursache zu beurteilen.

04

Anerkennung prüfen

Die zuständige Landesbehörde entscheidet in einem eigenen Verfahren.

Meldung, Kausalität und Anerkennung sind verschiedene Prüfschritte.

DU BIST SELBST BETROFFEN?

Verdacht auf einen Impfschaden?

Beschwerden ärztlich abklären und Unterlagen sichern. Impfschaden-Alarm zeigt die weiteren Melde- und Hilfewege.

Zu Impfschaden-Alarm ↗

41 RATGEBER / DIREKT IM PORTAL LESBAR

Vertiefen statt
im Kleingedruckten suchen.

Von SSPE und Zweitimpfung bis zum Behördenbrief. Jeder Beitrag nennt die Quellen und die Grenzen seiner Aussage.

Alle Ratgeber als eigene Unterseiten

TRANSPARENZ

Quellen sind
Teil der Antwort.

59 Quellen- und Dokumenteinträge. Daten, Modelle, Gesetze und Perspektiven bleiben als unterschiedliche Quellenarten erkennbar.

Quellenregister öffnen 59 Einträge
S01

Impffolgenabschätzung Masern · 61 Seiten

Modell / Ausarbeitung · Freiheitskanzlei / Stichting Rudulin · 11.09.2026 / abgerufene Fassung

Originalfassung mit IFBA, historischen Tabellen und Sensitivitäten. Autor und Projektleitung: Markus Bönig. Kein amtlicher Bericht. PDF-Seiten werden ab der ersten Dateiseite gezählt.

Original ↗
S02

Gesamtevaluation der Masern-Nachweispflicht · 2.056 Seiten

Modell / Ausarbeitung · Freiheitskanzlei / Markus Bönig · 01.09.2026 / abgerufene Fassung

Die verlinkte Originaldatei umfasst beim Abruf 2.056 Seiten. Keine behördlich beauftragte Evaluation. Das Portal erschließt Kernergebnisse und Quellen; es ersetzt keine Volltextprüfung jeder Seite.

Original ↗
S03

Zusammenfassung der Evaluation · 13 Seiten

Modell / Ausarbeitung · Freiheitskanzlei / Markus Bönig · 01.09.2026

Zentralszenario: fünf Geburtskohorten bis Ende 2024. Sieben zusätzlich verhinderte Fälle sind eine Modellschätzung, keine beobachtete Fallzählung.

Original ↗
S04

Evaluation und öffentliche Behördendokumentation

Dokumentenarchiv · Freiheitskanzlei · 08.09.2026

26 verlinkte Korrespondenz- und Prüfdokumente, getrennt nach Ausgang, Eingang und Aussagegehalt. Dokumentationsstand der Seite: 08.09.2026.

Original ↗
S05

Measles: historic notifications and deaths

Amtliche Daten · UK Health Security Agency / ONS · 06.08.2026

Hier genutzt: England und Wales 1940-1995. Gemeldete Erkrankungen und registrierte Todesfälle, keine deutsche Reihe. Todesfälle können späte Folgen einschließen.

Original ↗
S06

Impfquoten in Deutschland · Epidemiologisches Bulletin 50/2025

Amtliche Daten · Robert Koch-Institut · 11.12.2025

Tabelle 1: 87 % erste MMR-Dosis mit 15 Monaten; 78 % zweite mit 24 Monaten (Jahrgang 2022); 92 % mit 72 Monaten (Jahrgang 2018). Nicht dieselbe Kohorte. PDF-Seite 3, gedruckte Seite 5.

Original ↗
S07

RKI-Ratgeber Masern

Medizinische Fachquelle · Robert Koch-Institut · 14.11.2024

Erkrankung, Übertragung, Komplikationen, Diagnostik und Vorgehen bei Verdacht. Altersabhängige Risiken; keine persönliche Prognose.

Original ↗
S08

Wirksamkeit, Sicherheit und Kontraindikationen der Masernimpfung

Medizinische Fachquelle · Robert Koch-Institut · Bereichsstand 14.08.2026

FAQ-Bereich mit einzeln datierten Antworten. Behördeninformation, keine individuelle Untersuchung.

Original ↗
S09

MMR: Wirksamkeit und Schutzdauer

Medizinische Fachquelle · Centers for Disease Control and Prevention · Abruf 26.09.2026

Klinische Effektivität gegen Masern: ungefähr 93 % nach einer und 97 % nach zwei Dosen. Studienübergreifende Richtwerte; US-Impfzeitpunkte sind keine deutsche Empfehlung.

Original ↗
S10

MMRV und Fieberkrämpfe · Vaccine Safety Datalink

Primärstudienbericht · CDC / Vaccine Safety Datalink · Studie 2010 / Archiv 2020

Erste Dosis bei 12-23 Monate alten Kindern: etwa ein zusätzlicher Fieberkrampf je 2.300 MMRV-Dosen gegenüber zeitgleichem getrenntem MMR + Varizellen. Risikofenster 7-10 Tage.

Original ↗
S11

§ 20 Infektionsschutzgesetz

Gesetz · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abruf 26.09.2026

Absätze 8-14: betroffene Einrichtungen, Nachweise, medizinische Ausnahme und Verfahren. Maßgeblich bleibt die aktuelle Norm.

Original ↗
S12

BVerfG: Beschluss zur Masern-Nachweispflicht

Gerichtsentscheidung · Bundesverfassungsgericht · 21.07.2022

1 BvR 469/20 u. a., 21.07.2022. Die Verfassungsbeschwerden wurden mit verfassungskonformer Auslegung der Kombinationsimpfstoffregel zurückgewiesen.

Original ↗
S13

Pharmakovigilanz von Impfstoffen 2024 und 2025

Amtliche Sicherheitsinformation · Paul-Ehrlich-Institut · 25.06.2026

Übersicht der Verdachtsmeldungen zu Impfstoffen außer COVID-19. Eine Verdachtsmeldung ist kein festgestellter Kausalnachweis und keine anerkannte Entschädigung.

Original ↗
S14

§ 24 SGB XIV · Geschädigte durch Schutzimpfungen

Gesetz · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abruf 26.09.2026

Leistungen der Sozialen Entschädigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Keine automatische Anerkennung durch Meldung.

Original ↗
S15

Masern-Impfblocker

Eigenes Hilfsangebot · Freiheitskanzlei · Abruf 26.09.2026

Kommerzielles Angebot für Dokumentation und standardisierte Kommunikation. Keine Erfolgsgarantie; Arzt entscheidet über medizinische Aussagen. Zwei gesonderte Produkt-URLs für Teil 1 und Teil 2 waren nicht verifizierbar.

Original ↗
S16

impfkritik.de · Hans U. P. Tolzin

Perspektive / Austausch · Hans U. P. Tolzin · Abruf 26.09.2026

Impfkritisches Informationsangebot. Positionen und Erfahrungsberichte sind von klinischen Wirksamkeits- und Sicherheitsnachweisen zu unterscheiden.

Original ↗
S17

Impfkritische Elternstammtische

Perspektive / Austausch · impfkritik.de · 22.09.2026 laut Verzeichnis

Anbieterverzeichnis für lokale Kontakte. Anbieter weist auf eine veraltete Karte hin; Termine direkt bestätigen. Keine lokale Verfügbarkeitsgarantie.

Original ↗
S18

14. Stuttgarter Impfsymposium

Perspektive / Veranstaltung · Tolzin Verlag · 26./27.09.2026

Veranstalterseite: 26./27.09.2026, Stadthalle Herrenberg. Programm und Teilnahmebedingungen beim Veranstalter; keine fachliche Zertifizierung durch dieses Portal.

Original ↗
S19

Impfschaden-Alarm · Melden, ordnen, Hilfe finden

Eigenes Hilfsangebot · Freiheitskanzlei · Abruf 26.09.2026

Orientierung bei vermuteten Impffolgen, Dokumentation und Hilfewegen. Keine automatische Anerkennung eines Impfschadens.

Original ↗
S20

Impf-Alarm

Eigenes Informationsangebot · Freiheitskanzlei · Abruf 26.09.2026

Weitere Impfungen und Fragestellungen außerhalb des Masern-Schwerpunkts.

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S21

Impressum der Freiheitskanzlei

Anbieterinformation · Redcap B.V. / Freiheitskanzlei · Abruf 26.09.2026

Anbieter- und Kontaktangaben für dieses Portal nach dem abgerufenen Impressum.

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S22

Historische Hamburger Masern-Tafel von 1905

Historisches Archiv · Deutsche Digitale Bibliothek / Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg · 1905

Historischer lokaler Quellenfund. Keine daraus erfundene nationale Jahresreihe.

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S23

Age-specific measles mortality during the late 19th-early 20th centuries

Forschungsarbeit · Shanks et al. / Epidemiology & Infection · 2015

Historische Analyse, 2015. Bevölkerungen, Altersgruppen und Lebensbedingungen unterscheiden sich; keine heutige individuelle Risikorate.

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S24

Anlagen zur Evaluation

Dokumentenarchiv · Freiheitskanzlei · Verlinkt auf der Evaluationsseite

Offizielle Zielverknüpfung der Evaluationsseite. Nicht als lokale PDF-Kopie im Webpaket enthalten.

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S25

MMRV-Sicherheitsübersicht für ACIP

Medizinische Fachquelle · CDC / ACIP-Unterlagen · 25./26.06.2025

Sicherheitsdaten nach Alter und Dosis. Studienübersicht mit weiteren Primärstudienverweisen; keine pauschale Übertragung aller Erstimpfrisiken auf zweite Dosen.

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S26

MMR und Autismus: dänische Kohorte mit 657.461 Kindern

Primärstudie · Hviid et al. / Annals of Internal Medicine · 2019

Adjustierte Hazard Ratio 0,93 (95%-KI 0,85-1,02), kein erhöhtes Autismusrisiko. Finanzierung laut Publikation: Novo Nordisk Foundation und dänisches Gesundheitsministerium. Registerstudie, keine Einzelaktenprüfung.

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S27

Impfempfehlung und Umsetzung

Medizinische Fachquelle · Robert Koch-Institut · Bereichsstand 14.08.2026

Zielgruppen, zwei Dosen bei Kindern und Voraussetzungen bei Erwachsenen. Empfehlung und Nachweispflicht sind nicht identisch.

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S28

Fieberkrampf nach Impfung · FAQ

Medizinische Fachquelle · Robert Koch-Institut · Abruf 26.09.2026

Einordnung von Fieberkrämpfen. Ein Fieberkrampf ist nicht gleichbedeutend mit einer dauerhaften neurologischen Schädigung.

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S29

Masernschutzgesetz · Information für Eltern

Amtliche Information · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit · Abruf 26.09.2026

Nachweiswege, betroffene Einrichtungen und Schulpflichtausnahme; ersetzt keine Einzelfallentscheidung.

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S30

Impffolgenabschätzung · Veröffentlichungsseite

Dokumentenarchiv · Freiheitskanzlei · Abruf 26.09.2026

Hintergrund, Herausgeberschaft und Zugang zur Originaldatei. Seitenangabe der Webseite weicht von der 61-seitigen PDF ab.

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D01

BMG: IFG-Antrag zur Evaluation

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Fragen nach Evaluation, Monitoring und Grundlagen des Gesetzes.

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D02

BMG: Eingangsbestätigung

Behördendokument · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 31.08.2026

Bezieht sich auf den August-Antrag, nicht auf die September-Übersendung der Evaluation.

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D03

RKI: IFG-Antrag zur Evaluation

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Informationszugang zu epidemiologischen Grundlagen und zum Monitoring.

Original ↗
D04

RKI: Eingangsbestätigung

Behördendokument · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 13.08.2026

Az. 2.13.04/0008#0026. Kein inhaltliches Votum zur später übersandten Evaluation.

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D05

Evaluation: Anschreiben an das BMG

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 08.09.2026

Mit Vorkorrespondenz. Kein gesonderter Empfangsnachweis zur September-Eingabe im Archiv.

Original ↗
D06

Evaluation: Anschreiben an das RKI

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 08.09.2026

Übermittlung der Auswertung und Bitte um fachliche Befassung; keine zugeordnete inhaltliche Antwort.

Original ↗
D07

Evaluation: Anschreiben an das PEI

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 08.09.2026

Die Evaluation wird zur regulatorischen Einordnung vorgelegt. Kein Nachweis einer geänderten Zulassung.

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D08

Informationsschreiben an Gesundheitsämter

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 08.09.2026

Fachliche und verwaltungspraktische Position der Freiheitskanzlei; kein behördlicher Erlass.

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D09

Fax an Kinderärzte: Endfassung

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 07.09.2026

Medizinische Einzelfallbewertung und Hinweise auf die Evaluation. Keine individuelle Kontraindikationsbescheinigung.

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D10

Fax an Kinderärzte: früherer Entwurf

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · Undatiert

Nicht mit der zweitseitigen Endfassung verwechseln.

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D11

Pressemitteilung zur Masern-Evaluation

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 07./08.09.2026

Datumsunterschied zwischen Text und Dateiname dokumentiert. Herausgeberposition, keine unabhängige Bestätigung.

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D12

Priorix-Tetra: Antrag auf Zulassungsunterlagen

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Fragen zu Formulierungen, Chargen und Evidenz zur ursprünglichen Zulassung.

Original ↗
D13

Priorix-Tetra: PEI-Antwort IFG 35/26

Behördendokument · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 31.08.2026

Drittbeteiligung, Begründung und mögliche Gebühren. Keine Feststellung eines Zulassungsmangels.

Original ↗
D14

M-M-RVaxPro: Antrag auf Zulassungsunterlagen

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Unterlagen und Bewertung zur wissenschaftlichen Evidenzbasis.

Original ↗
D15

M-M-RVaxPro: PEI-Antwort IFG 36/26

Behördendokument · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 31.08.2026

Informationszugang ist ein anderes Verfahren als eine regulatorische Sicherheitsprüfung.

Original ↗
D16

ProQuad: Antrag auf Zulassungsunterlagen

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Zugang zu Unterlagen, Daten und behördlicher Bewertung.

Original ↗
D17

ProQuad: PEI-Antwort IFG 37/26

Behördendokument · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 31.08.2026

Bearbeitung des Informationszugangs, nicht Bestätigung der Prüfthesen.

Original ↗
D18

Priorix: Antrag auf Zulassungsunterlagen

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Unterlagen zur ursprünglichen Zulassung und Übertragung früherer Erkenntnisse.

Original ↗
D19

Priorix: PEI-Antwort IFG 38/26

Behördendokument · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 31.08.2026

Noch kein fachliches Urteil über die vom Antragsteller aufgeworfenen Fragen.

Original ↗
D20

Priorix: Prüfanregung mit Anlagen

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Regulatorische Eingabe an das PEI. Fehlende Antwort ist weder Zustimmung noch Widerruf einer Zulassung.

Original ↗
D21

Priorix-Tetra: Prüfanregung an das PEI

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Eigenständiges Anliegen; nicht mit der IFG-Verfahrensantwort verwechseln.

Original ↗
D22

M-M-RVaxPro: Prüfanregung an die EU-Kommission

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Anregung eines Verfahrens nach Artikel 20 der Verordnung (EG) 726/2004.

Original ↗
D23

M-M-RVaxPro: Anlagenmappe 1-8

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Zuordnung gemäß Archivseite; das Anschreiben enthält eine abweichende Produktbezeichnung im Anlagenverzeichnis. Original bleibt unverändert.

Original ↗
D24

EU-Kommission: Antworten zu M-M-RVaxPro und ProQuad

Behördendokument · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 28.08.2026

Die Kommission sieht keine neuen Hinweise auf mangelnde Wirksamkeit oder Sicherheit und keine Notwendigkeit für ein Artikel-20-Verfahren. Beide Originalbriefe enthalten.

Original ↗
D25

ProQuad: Prüfanregung an die EU-Kommission

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Anregung eines Verfahrens nach Artikel 20 der Verordnung (EG) 726/2004.

Original ↗
D26

ProQuad: Anlagenmappe 1-8

Korrespondenz · Originalarchiv Freiheitskanzlei · 09.08.2026

Prüfthesen und Aktenfragen der Antragstellerseite, keine Entscheidung der Zulassungsbehörde.

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S57

Anerkannte Impfschäden 2009–2019 · Länderzusammenstellung

Amtliche Länderzusammenstellung Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) April 2021 (Tabellenstand)

306 Anerkennungen im Zeitraum 2009–2019 über alle erfassten Impfungen, ohne MMR/MMRV-Aufschlüsselung. Das entspricht rund 28 Anerkennungen pro Jahr im Mittel, nicht einer jährlichen Masernimpfstoff-Schadensrate. Anerkennungs-, Antrags- und Impfjahr müssen nicht übereinstimmen.

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S58

Verdachtsmeldung und Impfschadensanerkennung: getrennte Verfahren

Amtliche Verfahrensinformation | Paul-Ehrlich-Institut | 17.06.2026

Meldungen dienen der Signaldetektion. Individuelle Abklaerung und Behandlung erfolgen aerztlich. Ueber Anerkennungsantraege entscheidet die zustaendige Landesbehoerde, nicht das PEI.

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S59

STIKO: Masern-Impfempfehlung und Umsetzung

Medizinische Fachquelle | Robert Koch-Institut | Bereichsstand 14.01.2026

Zwei MMR-Dosen fuer alle Kinder werden weiterhin empfohlen. Diese Empfehlung ist von der abweichenden Bewertung der Freiheitskanzlei getrennt.

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Wer dahintersteht

Masern-Alarm ist ein Informationsangebot der Freiheitskanzlei. Die Herausgeberin veröffentlicht die Ausgangsausarbeitungen und bietet auch den verlinkten Masern-Impfblocker an. Diese Verbindung ist offengelegt.

Was diese Seite nicht ist

Keine individuelle ärztliche oder anwaltliche Beratung. Kein amtlicher Live-Datendienst. Kein Ersatz für die Untersuchung und Prüfung eines konkreten Falls.

Was lokal bleibt

Suche, Diagramme und Modellrechner laufen im Browser. Keine Konten, kein Tracking und kein Upload von Gesundheitsdaten. Externe Quellen werden erst beim Anklicken geöffnet.

Hinweise zu dieser Dateifassung

Version 5: größere Kernaussagen, frühe Hilfeverweise, direkter Zugang zu beiden Ausarbeitungen und ein Produkt-/Dosisvergleich. Alle bisherigen Fotos, Jahresreihen und zentralen Modellparameter bleiben erhalten. Bei den Impfstoffen ist MMR gemeint, nicht mRNA. Die Originalparameter ergeben 25,9 % beziehungsweise 63,0 % weniger Fieberereignisse und 60,6 % weniger IFBA-Gesamtlast im kombinierten Szenario; nicht 66,7 %.

MASERN-ALARM

Informiert sein.
Selbst entscheiden.
Nicht allein bleiben.

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